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Fragen und Antworten zum
Thema Erdgas-Sicherheit

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit austretendes Erdgas aber sofort wahrgenommen werden kann, wird ihm ein Geruchsstoff zugesetzt, das Gas wird „odoriert“. Dieser völlig ungefährliche Stoff riecht so stark und so unangenehm, dass auch die geringste Menge Erdgas wahrgenommen wird. Außerdem setzen GVU in regelmäßigen Abständen dem Erdgas eine höhere Menge dieses Duftstoffes (Stoßodorierung) zu, so dass auch kleinste und sicherheitstechnisch unbedenkliche Undichtigkeiten im Leitungssystem aufgespürt werden können.

Bei Gasgeruch sollten folgende Verhaltensregeln unbedingt beachtet werden:

• Alle Fenster und Türen öffnen! Für Durchzug sorgen!

• Offenes Feuer vermeiden! Nicht rauchen! Kein Feuerzeug, keine elektrischen Schalter, Klingeln und auch nicht das Telefon benutzen!

• Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitung.

• Die anderen Hausbewohner warnen – dabei aber keinesfalls an der Wohnungstür klingeln – und das Gebäude verlassen. Auch schwachen Gasgeruch und Gasgeruch auf der Straße melden.

• Den Bereitschaftsdienst des zuständigen Gasversorgungsunternehmens von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses benachrichtigen. Die entsprechenden Telefonnummern findet man beispielsweise im Internet des Gasversorgungsunternehmens.

Erdgas ist ungiftig und Erdgas allein ist auch nicht explosionsfähig. Nur bei einem Gas-Luft-Gemisch mit einem Erdgasanteil von 5 bis 15 % kann es zur Explosion kommen.

Aber schon bei einem Erdgasanteil von 1 % an der Raumluft ist der beigefügte Geruchsstoff zuverlässig wahrzunehmen, so dass Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Gasheizungen sind durchschnittlich rund 1.800 Stunden pro Jahr in Betrieb. Dies entspricht einer Fahrleistung mit dem PKW von jährlich 90.000 Kilometern (!) bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km pro Stunde. Deshalb sollte der Gaskunde seine Geräte von einem fachkundigen Handwerker regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls warten lassen. Das dient nicht nur der Sicherheit. Richtig eingestellte Verbrauchsgeräte sparen auch Energie und schonen die Umwelt. Alle Installationen und Reparaturen dürfen nur durch Fachinstallateure ausgeführt werden, die im Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens eingetragen sind. „Do it yourself“ ist verboten.
Die Beachtung der Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) – hierzu sind die bei uns  zugelassenen Handwerksbetriebe vertraglich verpflichtet – stellt sicher, dass die Gasinstallation dauerhaft ist und dicht erstellt wird. Weil Beschädigungen von Gasleitungen nicht völlig ausgeschlossen werden können, wird als zusätzliche Vorsorgemaßnahme das Erdgas odoriert, damit bereits kleinste, technisch belanglose Undichtigkeiten wahrgenommen werden können.

Die Odorierung hat viele Vorteile:

  • Sie ist im Gegensatz zu Gaswarneinrichtungen vollkommen wartungsfrei.
  • Sie erfasst das Leitungssystem der Hausinstallation anders als Gaswarneinrichtungen nicht nur an einzelnen Orten, sondern auf seiner gesamten Länge.
  • Sie gibt schon bei kleinsten Undichtigkeiten einen gastypischen Geruch ab, der nur durch Behebung des aufgetretenen Mangels zu beseitigen ist.
  • Gaswarneinrichtungen bieten demgegenüber nur eine trügerische Sicherheit, denn bei unzureichender Wartung sprechen sie im Ernstfall ggf. überhaupt nicht an,
  • andererseits reagieren sie oft auch auf andere Gasgemische, beispielsweise Dämpfe von Dispersionslacken, so dass im tatsächlichen Gefahrenfall vielfach ein Fehlalarm vermutet wird und Gegenmaßnahmen nicht ergriffen werden.
Nein, denn moderne Gasgeräte haben eine Zündsicherung, die verhindert, dass unverbranntes Erdgas ausströmt. Je nach Geräteausführung sorgen „thermoelektrische Zündsicherung“, „Ionisations-Zündsicherung“ oder „UV-Sicherung“ dafür, dass die Gaszufuhr unterbrochen wird, wenn die Gasflamme erlischt. Falls die Sicherung selbst defekt ist, kann das Gerät erst gar nicht in Betrieb genommen werden.

Im Übrigen dürfen nur Gasgeräte installiert werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das DIN-DVGW-Zeichen, das Prüfsiegel des DVGW, bürgt dafür, dass das Gerät den Sicherheitsanforderungen genügt.
Frost kann Gasleitungen nicht beschädigen, denn diese werden unterhalb der Frostgrenze im Erdreich verlegt. Nur bei ungewöhnlich strengem Frost besteht die Möglichkeit, dass die oberste Erdschicht durch Vereisung undurchlässig wird. In diesem Fall kann das Erdgas bei einer Undichtigkeit im Leitungsnetz nicht an die Erdoberfläche bzw. in die Atmosphäre entweichen. Es ist folglich auch nicht aufgrund des beigemischten Duftstoffs wahrzunehmen. Um auch in diesen Fällen etwaigen Unglücksfällen vorzubeugen, sind deshalb in Zeiten besonders strengen Frosts verstärkt Gasspürtrupps im Einsatz, die mit hochempfindlichen Geräten undichte Stellen im Leitungsnetz ausfindig machen.

Weil wir von hier sind.