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Metzinger Hallenbad schließt vorerst bis Ende November
Nur Schulschwimmen weiterhin erlaubt.


Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen zur Einschränkung der Corona Pandemie führen dazu, dass das Metzinger Hallenbad für die Öffentlichkeit und die Schwimmsportvereine ab Montag, 2. November bis Ende November 2020 schließen muss. Schulschwimmen ist von der Verordnung ausgenommen, so dass die Schulen das Bad weiterhin nutzen dürfen.
 
„Sollten sich Änderungen in der Verordnung ergeben, die das Schwimmen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlauben, werden wir alles tun, um dies zu ermöglichen. Alle bereits gebuchten Hallenbad-Tickets für den betroffenen Zeitraum werden schnellstmöglich zurückerstattet oder ein Gutschein ausgestellt“ so Giancarlo Bragagnolo, Technischer Werkleiter der Stadtwerke Metzingen.

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