Presse und News

3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden bei den Stadtwerken Metzingen


Der Nachweis muss zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument (zum Beispiel mit einem Personalausweis) vorgezeigt werden. Ohne entsprechende Nachweise kann der Zutritt nicht mehr gewährt werden. Für volljährige Kundinnen und Kunden gilt ebenfalls ab Montag das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske.

Die 3G-Regelung ergibt sich aufgrund der aktuellen Alarmstufe aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit dem 20. Dezember 2021 gilt.

„Als Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur sind wir in einer besonderen Verantwortung Kontakte zu reduzieren und damit die Ansteckungsgefahr möglichst zu vermeiden, um die kommunale Daseinsversorgung weiterhin sicherzustellen“ sagt Giancarlo Bragagnolo, technischer Werkleiter der Stadtwerke Metzingen und ergänzt „daher bitten wir auch unsere Kundinnen und Kunden, Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail an uns zu richten, denn vieles lässt sich ganz bequem und schnell von zuhause aus regeln“.


Weil wir von hier sind.