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UPDATE: Öffnung des Häckselplatzes in Glems und Beginn der Umbauarbeiten am Häckselplatz Neuhausen


Ab Montag, 14. Februar 2022 beginnen die Modernisierungsmaßnahmen auf dem Häckselplatz „Lehmgrube“ in Neuhausen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte März 2022. Mögliche Abgabestellen sind in diesem Zeitraum die Häckselplätze in Metzingen und in Glems.

Die Umbauarbeiten des Häckselplatzes „Längenfeld“ in Metzingen sind für Anfang April 2022 eingeplant. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Juni 2022.

Um eine höchstmögliche Qualität der Hackschnitzel zu gewährleisten, müssen die angelieferten Grünabfälle gut voneinander getrennt werden. Daher sind für die Annahme die anzuliefernden Abfälle zu definieren.

Als unverholztes Material sind unter anderem folgende Fraktionen zu verstehen:


- Strauch- und Baumschnitt mit einem Astdurchmesser bis ca. 3 cm
- Grasschnitt
- Laub und Moos
- Reste aus Beeten und Blumenkästen (ohne Steine und Erde)
- Wurzelballen von kleinen Sträuchern
- Grassoden (nur mit geringer Erdanhaftung)

Im Grünschnitt dürfen keine Fremdstoffe/Störstoffe enthalten sein. Hierzu zählen z.B. Steine, Erde, Metalle, Altholz, Kunststoffe und Restabfälle. Fallobst zählt nicht zum Grünschnitt und ist daher über die Biotonne zu entsorgen.

Als verholztes Material sind folgende Fraktionen zu verstehen:

- Stämme, Äste
- Schnittgut von Bäumen und Sträuchern mit einem Astdurchmesser ab 3 cm

Im Baumschnitt dürfen keine Fremdstoffe/Störstoffe enthalten sein. Hierzu zählen z.B. Steine, Erde, Metalle, Altholz, Kunststoffe und Restabfälle. Wurzelballen von Sträuchern gehören nicht zum Baumschnitt und werden nicht angenommen.

Es werden nur Lieferungen von Metzinger Bürger und Bürgerinnen bis maximal 2 Kubikmeter/m³ angenommen. Größere Mengen sind gegen Gebühr auf den Häckselplatz Längenfeld in Metzingen in der Gutenbergstraße zu den dort geltenden Öffnungszeiten abzugeben/zu entsorgen.


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