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Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Metzingen profitieren im Dezember von den Soforthilfemaßnahmen des Bundes


Entlastung für Gas- und Wärmekunden der Stadtwerke Metzingen erfolgt automatisch

Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Metzingen profitieren automatisch von der Soforthilfe. Das bedeutet, der Dezemberabschlag wird für Kundinnen und Kunden mit vereinbartem Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschrift-Mandat) nicht abgebucht. Wenn Zahlungen monatlich selbst vorgenommen werden z. B. über einen Dauerauftrag oder Überweisung müssen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Metzingen die Zahlung für den Monat Dezember nicht leisten. Daueraufträge sollten daher für den Dezember 2022 angepasst werden.

Verrechnung erfolgt mit der Jahresabrechnung

Der Erstattungsbetrag des Bundes wird in der Jahresabrechnung verrechnet. Die Jahresabrechnung der Stadtwerke Metzingen erhalten Kundinnen und Kunden voraussichtlich Ende Januar 2023. Wird der Abschlag für Dezember versehentlich überwiesen, so wird dieser Betrag in der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Die Ermittlung des Jahresverbrauchs als Grundlage für die Strom- und Gaspreis- bzw. Wärmepreisbremse ist dabei gesetzlich vorgeschrieben.

So wird bei Gaskunden ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat, für die Höhe des Entlastungsbetrages (netto) für den Dezember 2022 angesetzt.

Bei Wärmekunden richtet sich der gesetzliche Entlastungsbetrag nach der Abschlagszahlung, welche im September 2022 an die Stadtwerke Metzingen geleistet wurde.

Somit wird sichergestellt, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden unmittelbar und bequem von den Soforthilfen des Bundes profitieren können.

Für die Stadtwerke Metzingen bedeutet die Dezemberentlastung nicht nur einen erheblichen administrativen Mehraufwand. „Auch wenn wir als Energieversorger die staatlichen Entlastungszahlungen vom Bund noch nicht erhalten haben, ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Kundinnen und Kunden im Dezember von der Soforthilfe unmittelbar profitieren und entlastet werden“, sagt Cornelia Müller, Fachbereichsleiterin Vertrieb, Einkauf und Kundenservice der Stadtwerke Metzingen.

Alle aktuellen Informationen zur Soforthilfe Gas und Wärme finden Sie hier.


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