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Zusätzliche Chlorierung und Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Metzingen (Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch)
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser.
Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Für Fragen steht Ihnen der Bereitschaftsdienst unter Tel: 07123 395 9160