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Eneregieverbraucherportal: Top Lokalversorger 2023

Fragen und Antworten

Die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier - natürlich mit Antworten - für Sie zusammengestellt:

Der aktuelle Wasserpreis seit 1.1.2021 beträgt 1,92 Euro (inklusive 7 % Mehrwertsteuer) je Kubikmeter (m³). Die Abwassergebühr ist aufgeteilt in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr bezieht sich auf den Frischwasserverbrauch. Der Preis hierfür beträgt 1,56 Euro (Abwasser ist mehrwertsteuerfrei) je Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich anhand der versiegelten Grundstücksfläche und beträgt 0,42 Euro je Quadratmeter (Abwasser ist mehrwertsteuerfrei). Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie auf der Website der Stadt Metzingen. Für Wasser wird darüber hinaus noch ein Grundpreis berechnet, der von der Wasserzählergröße abhängig ist. Der Durchschnittshaushalt bezahlt einen Grundpreis von 44,43 Euro pro Jahr (inklusive 7 % Mehrwertsteuer). Die Höhe des Wasserpreises und der Grundgebühren ist in der Wasserversorgungssatzung geregelt. Abwasser rechnen die Stadtwerke im Auftrag der Stadt Metzingen ab. Die Abwassergebühren sind bei der Stadt Metzingen in der Abwassersatzung geregelt.

Je nach Wohngebiet gibt es unterschiedliche Wasserhärtebereiche in Metzingen. „Ihren“ Wasserhärtebereich finden Sie unter der Rubrik Wasserqualität.
Ein Kubikmeter Wasser entspricht 1000 Liter. Ein Kubikmeter Erdgas entspricht je nach Druckstufen rund 10 Kilowattstunden. Die Abkürzung für Kubikmeter lautet m³.
1 Liter Heizöl entspricht circa 1 Kubikmeter (m³) oder 10 Kilowattstunden (kWh) Erdgas.
Kilowattstunde ist die Einheit für die Energie- bzw. Wärmemenge; die Abkürzung lautet kWh.
Das gelieferte Gas hat nicht konstant die gleichen Eigenschaften. Je nach Herkunftsland verändert sich die Zusammensetzung und damit der Energiegehalt des Gases.
Unser Vorlieferant misst täglich den Energiegehalt des Gases und errechnet daraus monatlich einen Abrechnungsbrennwert, welchen er jeweils an uns weiterleitet. Aus den monatlichen Abrechnungsbrennwerten errechnen wir dann den Abrechnungsbrennwert für die jeweilige Ableseperiode. Dabei werden die einzelnen Monate, entsprechend der monatlich in unser Gasnetz eingespeisten Gasmengen, unterschiedlich gewichtet.
Außerdem hat die jeweilige Höhenlage der Verbrauchsstellen durch den unterschiedlichen Luftdruck Einfluss auf die Dichte bzw. den Energiegehalt des Gases. Aus der Höhenlage errechnet sich die Zustandszahl (Zz). Die Zustandszahl ist gleichbleibend.
Der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) errechnet sich aus den gemessenen Kubikmetern (m³) multipliziert mit Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert.
Die aktuellen Preise können Sie aus unserem Online-Kundencenter entnehmen.
Insgesamt gibt es bei den Allgemeinen Tarifen 6 Preisstufen. In welcher Preisstufe Sie eingeordnet werden, richtet sich nach Ihrem Gasverbrauch. Bei steigendem Verbrauch sinkt der Arbeitspreis und steigt der Grundpreis, da wir dann auch entsprechend mehr Gas für Sie bereitstellen müssen. Bei der Jahresendabrechnung erfolgt die Einstufung in den jeweils zutreffenden Tarif. In jedem Fall wird dabei der für Sie günstigste Tarif automatisch ausgewählt.
Die Begriffe Mehrwert- und Umsatzsteuer bezeichnen die gleiche Steuer, die meist mit einem 19%igen Zuschlag auf den Nettopreis eines Produkts oder einer Dienstleistung berechnet wird. Für manche Produkte, die der Grundversorgung dienen, muss nur ein ermäßigter Mehrwertsteuerbetrag von 7% berechnet werden. Dazu gehört auch Wasser. Für Abwasser muss sogar gar keine Mehrwertsteuer berechnet werden. Während Privatpersonen Mehrwertsteuer entrichten, spricht man bei Unternehmen von Umsatzsteuer. Unternehmen können die Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer geltend machen.
Seit April 2001 wurden durch die sogenannte ökologische Steuerreform neben den Stromsteuersätzen, auch die Mineralölsteuersätze erhöht. Mineralölsteuer muss unter anderem für Erdgas und Heizöl bezahlt werden. Der Erhöhungsbetrag wird als „Ökosteuer“ bezeichnet. Durch die Einführung der Ökosteuer möchte die Bundesregierung die Konsumenten zum Energiesparen anregen, erneuerbare Energien fördern und Arbeitsplätze schaffen, da ein Teil der Ökosteuer für die Senkung der Lohnnebenkosten verwendet wird. Zurzeit beträgt der Regelsteuersatz für die Ökosteuer für Erdgas in Deutschland 0,55 Cent pro Kilowattstunde netto bzw. 0,64 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Das produzierende Gewerbe sowie einzelne andere Betriebe können einen Teil der Ökosteuer vom Hauptzollamt zurückerstatten lassen. Der Antrag muss beim jeweils zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Weitere Infos gibt es auch unter www.zoll.de.
Die Jahresendabrechnung für das laufende Jahr erhalten Sie Mitte Januar des Folgejahres. Die Rechnung erfolgt auf Grundlage Ihrer Verbrauchsdaten, die wir bei unseren Zählerablesungen am Jahresende ermitteln. Bei der Jahresendabrechnung werden die im Laufe des Jahres von Ihnen gezahlten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Aus dieser Abrechnung kann sich für Sie eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergeben.

Der Abschlag ermittelt sich aus den geschätzten Jahresverbrauchskosten. Die Höhe des Abschlags errechnen wir aus dem für das kommende Jahr prognostizierten Verbrauch und den voraussichtlichen Preisen. Der zu erwartende Rechnungsbetrag wird bei den monatlichen Abschlägen auf 11 Abschläge verteilt.

Die Schätzung der Jahresverbrauchskosten erfolgt folgendermaßen:

Falls Sie Neukunde sind, wird in der Regel die Abschlagshöhe des Wohnungs-/Gebäudevorgängers übernommen. Bei erstmaligem Bezug eines Neubaus oder einer Neubauwohnung wird der Erdgasabschlag für das erste Jahr anhand der Art und Größe Ihrer Heizungsanlage und der Abschlag für Wasser und Abwasser aus der Personenzahl in Ihrem Haushalt ermittelt.

Die Größe, d.h. Leistung der Heizungsanlage in Kilowatt (kW) wird dazu mit 1.500 Stunden multipliziert, weil wir aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgehen, dass Heizungen durchschnittlich 1.500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind. Hat eine Heizungsanlage beispielsweise eine Leistung von 10 kW, würde der geschätzte Jahresverbrauch bei 15.000 Kilowattstunden (kWh) liegen (10 kW x 1.500 h = 15.000 kWh). Leben in Ihrem Haushalt 4 Personen, gehen wir davon aus, dass Sie circa 160 m³ Wasser pro Jahr verbrauchen werden, da in Metzingen eine Person durchschnittlich 40 m³ Wasser verbraucht.

In den folgenden Jahren wird der Abschlag bei der Jahresendabrechnung anhand Ihres tatsächlichen Verbrauches errechnet.

In der Regel werden monatlich insgesamt elf Abschläge berechnet. Die Abschlagstermine sind: 15.02., 15.03., 15.04., 15.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 15.11., 15.12..
Sie können die Abschläge zu den auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf der Jahresendabrechnung angegebenen Terminen überweisen. Oder Sie entscheiden sich für das bequeme und sichere Bankeinzugsverfahren. Bitte beachten Sie, dass zu den einzelnen Abschlagsterminen keine separaten Rechnungen verschickt werden. Die Höhe der Abschläge sowie die einzelnen Abschlagstermine sind bei Neukunden auf der Vertragsbestätigung und danach auf der Jahresendabrechnung vermerkt.
Wir haben zwei Bankverbindungen:

Kreissparkasse Reutlingen  990 330  (BLZ 640 500 00)
IBAN:  DE24640500000000990330
BIC:    SOLADES1REU
 
Volksbank Metzingen  230 230 008   (BLZ 640 912 00)
IBAN:  DE67640912000230230008
BIC:    GENODES1MTZ
Wenn Sie ein- oder ausziehen, verwenden Sie einfach die Online-Formulare. Bei einem Einzug erhalten Sie nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars eine Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Mitteilungen. Bei einem Auszug erhalten Sie nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars eine Schlussabrechnung.
Der Gaszähler für Zentralheizungen befindet sich in der Regel im Heizungsraum im Untergeschoss. In Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen, oder kleineren Abnahmestellen wie Einzelöfen oder Warmwasserboilern, befindet sich der Gaszähler meistens im Flur im Untergeschoss. In älteren Mehrfamilienhäusern hängt der Gaszähler manchmal auch direkt in der Wohnung.

Der Hauptwasserzähler eines Gebäudes befindet sich in der Regel im Untergeschoss in der Nähe der Wasserhauseinführung. In Mietwohnungen gibt es darüber hinaus meistens noch Zwischenzähler in den einzelnen Wohnungen. Sie befinden sich entweder direkt in der Wasserverteilung nach dem Hauptwasserzähler oder in der Wohnung (Küche/WC). Die Zwischenzähler werden allerdings nur vom Vermieter zur Abrechnung mit den Mietern verwendet. Die Stadtwerke lesen und rechnen diese Zähler nicht ab.

Falls Sie Wärmekunde der Stadtwerke Metzingen sind, finden Sie Ihren Wärmezähler im Heizungsraum, direkt an der Heizungsanlage.
Die Zähler werden in der Regel einmal jährlich, gegen Jahresende, abgelesen. Hierzu erhalten unsere Kunden im Dezember eine Ablesekarte, mit der Bitte, den Zähler abzulesen und die Karte bis zum angegeben Datum ausgefüllt zurückzusenden.
Gaszähler werden alle 8 Jahre, Wasserzähler alle 6 Jahre und Wärmezähler alle 5 Jahre ausgewechselt. Diese Fristen sind im Eichgesetz geregelt und sollen dazu dienen, die Messgenauigkeit Ihrer Zähler beizubehalten.
Sie können den Rechnungsbetrag zu dem auf Ihrer Schlussabrechnung oder auf Ihrer Jahresendabrechnung angegeben Termin überweisen. Oder Sie entscheiden sich für das bequeme und sichere Bankeinzugsverfahren.

Wir haben zwei Bankverbindungen:

Kreissparkasse Reutlingen  990 330  (BLZ 640 500 00)
IBAN:  DE24640500000000990330
BIC:    SOLADES1REU
 
Volksbank Metzingen  230 230 008   (BLZ 640 912 00)
IBAN:  DE67640912000230230008
BIC:    GENODES1MTZ
Gradtagszahlen werden zur Schätzung der Aufteilung von Erdgasverbräuchen der Jahresrechnung, bei Änderungen von Preisen, Mehrwertsteuersätzen, etc. benötigt. Sie werden gemäß der VDI-Richtlinie 2067 für jeden Tag gebildet.

Die Gradtagszahl wird wie folgt ermittelt:
  • Gradtagszahl = 20°C – Außentemperatur
  • Außentemperatur = arithmetisches Mittel der Temperaturen von
    7.00 Uhr, 14.00 Uhr, 21.00 Uhr; die Temperatur um 21.00 Uhr wird dabei doppelt gewichtet
  • Über 15°C wird keine Gradtagszahl ermittelt, da man davon ausgeht, dass ab dieser Temperatur nicht geheizt wird.

Weil wir von hier sind.