Veröffentlichungen

Das zum 2. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Gemäß § 45 Abs. 3 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, die Wahrnehmung der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei der Bundesnetzagentur bis zum 30.06.2017 anzuzeigen. Dieser Verpflichtung sind die Stadtwerke Metzingen am 20.06.2017 nachgekommen. Die Stadtwerke Metzingen übernehmen somit nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d. MsbG, sofern nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § § 5, 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Metzingen sind damit als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet Metzingen verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten. Intelligente Messsysteme sind digitale Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul, worüber die erfassten Daten an berechtigte Marktteilnehmer übertragen werden. Moderne Messeinrichtungen sind ebenfalls digitale Stromzähler, verfügen jedoch nicht über eine Kommunikationseinheit.
Für den Einbau gelten gesetzlich vorgeschriebene, gestaffelte Preisobergrenzen, die sich am Jahresverbrauch bzw. der installierten Leistung für dezentrale Erzeugungsanlagen orientieren.

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