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Bauwasser

Die Wassergebühr für Bauwasser ist identisch mit der Wassergebühr für Trinkwasser und beträgt derzeit ebenfalls 1,94 Euro/m³ (inklusive 7% Mehrwertsteuer).

Meistens wird bei der Erstellung von Neubauten oder sonstigen Baumaßnahmen so genanntes „Bauwasser“ benötigt. Von Bauwasser spricht man, wenn der Wasserhausanschluss noch nicht fertig ist bzw. noch kein Wasserzähler gesetzt wurde. Aufgrund der Frostgefahr verzichtet man beim Bauwasser meist auf den Wasserzähler. Der Wasserverbrauch wird dann pauschal abgerechnet:

Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Verbrauch:
Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum sieben Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.

Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter die oben genannten Gebäude fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk vier Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.

Wird ein Wasserzähler verwendet, betragen die Grundgebühren  12,84 Euro monatlich (inklusive 7% Mehrwertsteuer).Übrigens: Die Erstellung des Bauwasseranschlusses ist ebenfalls kostenpflichtig. Diese Kosten werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand abgerechnet.

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