Verträge für die Netznutzung

Auf Grundlage der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland können Endverbraucher ihren Energielieferanten frei wählen. Die Stadtwerke Metzingen als Verteilnetzbetreiber stellt ihr Strom- und Erdgasnetz, entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den jeweiligen Verordnungen, allen Netzkunden diskriminierungsfrei für die Nutzung zur Verfügung. Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de.


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