Balkonkraftwerke

Einfach und klimafreundlich Strom produzieren: Mit einem Balkonkraftwerk (BKW) auf dem Balkon, der Terasse oder einer Dachfläche lässt sich Strom für den Eigenbedarf erzeugen und kann dabei helfen, die Energiekosten zu reduzieren. Die Anlage speist dabei den Strom über eine spezielle Energiesteckdose in das Hausnetz ein.

Nachfolgend finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)

Fördern die Stadtwerke Metzingen ein Balkonkraftwerk?

  • Wir unterstützen Anlagenbetreiber von Balkonkraftwerken, indem wir den Zählerwechsel kostenlos für Sie durchführen. Ob ein Zählerwechsel erforderlich wird, prüfen wir dabei gerne für Sie.

Wird ein Balkonkraftwerk gefördert?

  • Für das Balkonkraftwerk gibt es derzeit keine bundesweite Förderregelung.

Bin ich durch das Balkonkraftwerk im Falle eines Stromausfalls weiterhin mit Strom versorgt?

  • Nein, ein Balkonkraftwerk ist keine Inselanlage und funktioniert daher nicht als Ersatzstromquelle. Um den erzeugten Strom ins Hausnetz einspeisen zu können, ist eine Energieversorgung durch das öffentliche Netz notwendig.

Muss ich meinen Vermieter über die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes in Kenntnis setzen?

  • Die Montage eines Balkonkraftwerkes (BKW) im Mietwohnungsbereich muss vorher unbedingt mit dem Vermieter/der Vermieterin bzw. dem Hauseigentümer abgesprochen werden. Aktuell gilt: Ohne Zustimmung des Eigentümers darf ein BKW nicht installiert werden.

Bekommt man bei einem Balkonkraftwerk auch die EEG-Vergütung?

  • Ein Balkonkraftwerk, das mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
    Die vereinfachte Regelung bei der Anmeldung der Anlage führt dazu, dass der eingespeiste Strom aus dem Balkonkraftwerk derzeit nicht automatisch vergütet wird.

    Anlagenbetreiber können zwar eine EEG-Einspeisevergütung für nicht verbrauchten und eingespeisten Strom in Anspruch nehmen, müssen dann allerdings die komplexe Anmeldung wie bei größeren PV-Anlagen sowie die Regelungen des EEG berücksichtigen. In der Regel stehen diese Bedingungen nicht im Verhältnis zum erwarteten monetären Effekt.

Müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?

  • Eine Balkonanlage muss, wie jede andere Stromerzeugungsanlage auch, beim zuständigen Netzbetreiber (in Metzingen die SWM) angemeldet sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Dieser prüft auch, ob der vorhandene Zähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden muss.

    Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Muss mein Stromzähler ausgetauscht werden?

  • Bei der Einrichtung eines Balkonkraftwerks sind als Übergabezähler sogenannte Zweirichtungszähler notwendig. Ob ein Austausch notwendig wird, hängt vom aktuell installierten Zähler ab. Sollte ein solcher Zähler noch nicht verbaut sein, ist ein Zählertausch notwendig. Diesen übernehmen wir kostenlos für Sie.
    Ein Rückwärtslaufen eines Standard Einrichtungszählers stellt eine Steuerstraftat dar und verstößt gegen geltendes Recht (StromNEV, StromNZV, Steuerrecht).

Brauche ich eine bestimmte Art von Steckdose?

  • Aktuell ist eine spezielle Energiesteckdose (Wielandsteckdose) Pflicht, welche von einer Elektronikfachkraft installiert werden muss.

Muss ich vorab prüfen, ob mein Anschluss für ein Balkonkraftwerk geeignet ist?

  • Vor Anschluss und Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks muss der Anschluss sowie die hausinterne Installation von einer Elektrofachkraft bzw. Fachpersonal überprüft werden.

Kann ich mein Balkonkraftwerk über einen Speicher erweitern?

  • Ja, bei einem Balkonkraftwerk (BKW) kann wie bei einer PV-Anlage nicht verbrauchter Strom über ein Speichersystem gespeichert werden.

Was versteht man unter einem Balkonkraftwerk?

  • Ein Balkonkraftwerk (BKW) oder auch steckerfertige Erzeugungsanlage ist eine kleine Photovoltaikanlage und besteht aus einem oder wenigen Solarmodulen, deren Einspeiseleistungen über den Wechselrichter auf max. 600 Watt (W) begrenzt wird. Werden mehrere BKW betrieben, darf die Maximalgrenze von 600 W nicht überschritten werden. Hinsichtlich der relativ einfachen Installation und Anmeldung liegt der Vorteil zu größeren PV-Anlagen. Die Montage und Anbringung des BKW kann zum Beispiel auf dem Balkon oder der Terasse erfolgen.

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