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Regenwassernutzung / Zisternen

Immer mehr Hauseigentümer entscheiden sich dazu, Regenwasser zu nutzen und eine Zisterne einzubauen. Dabei ergeben sich meistens die gleichen Fragen, auf die wir kurz eingehen möchten.

Ist eine Zisterne meldepflichtig?

Den Einbau einer Regenwassernutzungsanlage müssen Sie den Stadtwerken melden, wenn Sie das Regenwasser auch im Haushalt nutzen (z. B. für Waschmaschine, Toiletten, etc.) können. Falls Sie Regenwasser nur für die Gartenbewässerung verwenden, brauchen Sie uns nicht zu informieren. Sie können uns eine eventuelle Regenwassernutzung mit dem Wasserhausanschlussantrag melden, den Sie sowieso bei Baubeginn stellen müssen. Dort ist eine entsprechende Rubrik enthalten.

Zusätzlich sind Sie nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, die Regenwassernutzung beim Gesundheitsamt Reutlingen zu melden.

Die Meldepflicht für Nutzungen im Haushalt gibt es deshalb, weil im Regenwasser viele Keime enthalten sind, die teilweise krankheitserregend sind und die nicht in den Trinkwasserkreislauf der Wasserversorgungsunternehmen gelangen dürfen. Bei einer mangelhaften Installation könnte dies passieren.


Was muss ich bei der Installation einer Zisterne beachten?
Ihr Installateur muss bei der Installation die Richtlinien der Trinkwasserverordnung, insbesondere an die DIN 1988, Teil 4 und an die Ziffer 4.2.1 TRWI 1988, beachten. Sicher wird Sie Ihr Installateur in dieser Hinsicht noch genau beraten.

Werden für die Regenwassernutzung Abwassergebühren berechnet?

Für die Regenwassernutzung entstehen Ihnen bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern momentan keine "Verbrauchskosten". Die Stadtverwaltung Metzingen, in deren Auftrag wir die Abwassergebühren in Rechnung stellen, verzichtet derzeit auf die Messung von Abwasser, das durch die Zisternen entsteht. Deshalb müssen Sie erstens keinen Zähler einbauen lassen und zweitens keine Grund- bzw. Verbrauchsgebühr für dieses Wasser zahlen.

Mittelfristig wird sich für Ein- und Zweifamilienhäuser wahrscheinlich auch nichts ändern, da der Aufwand für eine separate Erfassung des Zisternenabwassers nicht im Verhältnis zu den Einnahmen stehen würde.


Werden für die Regenwassernutzung Wassergebühren berechnet?

Wassergebühren werden für die Regenwassernutzung ebenfalls nicht verlangt. Allerdings bedeutet eine zunehmende Regenwassernutzung einen Rückgang unserer verkauften Trinkwassermenge. Das hat natürlich mittelfristig die Konsequenz, dass die Kosten auf eine geringere Menge verteilt werden und damit der Wasserpreis steigen könnte. Das ist allerdings nur eine mittelbare Folge der Regenwassernutzung.

Weil wir von hier sind.