Verträge Messstellenbetrieb für Anschlussnutzer
Gemäß § 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes wird ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der Stadtwerke Metzingen – Eigenbetrieb der Stadt Metzingen in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber abgeschlossen, sobald Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen. Den Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den im Internet veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen (Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer). Sie finden diesen Vertrag nachfolgend verlinkt.
Verträge Messstellenbetrieb für Anschlussnutzer
Verträge Messstellenbetrieb für Lieferanten
Verträge Messstellenbetrieb für Messstellenbetreiber